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Cannabis-Konsum im Straßenverkehr weiterhin ungeregelt. Bayern plant Widerstand – auch zum neuen Cannabis-Gesetz.

Drug Infopool Letztes Update: 08. April 2024
Foto: Foto: Pixabay / Diego Parra
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Seit der Teil-Legalisierung von Cannabis ist bisher weiterhin nicht deutlich, wie mit Cannabiskonsum im Straßenverkehr umgegangen wird. Es fehlen Grenzwerte und Richtlinien zu den langen Nachweiszeiten.

Eine vom vom BMDV und Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) im Dezember 2023 eingerichtete unabhängige, interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit Experten aus den Bereichen Medizin, Recht und Verkehr sowie dem Bereich der Polizei schlug bereits Grenzwerte vor, die wegen der Kurzfristigkeit der Veröffentlichung am 28. März 2024 noch nicht geprüft werden konnten.

  • Empfehlungen der Expertenkommission
  • Im Rahmen des § 24a StVG wird ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.
  • Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen.
  • Es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich. Es wird empfohlen, die Details zur Umsetzung dieses Ansatzes auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland zu klären.
    (aus der Pressemitteilung BMDV)

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigte gegen diese Grenzwerte Widerstand an, das die zulässigen Grenzen bei Cannabis sich nicht einfach bestimmen ließen; der Abbau im Körper verläuft unregelmäßig. Die bisherige Regelungslage zum THC-Grenzwert soll weiter angewendet werden. Unter Einfluss von Cannabis Auto zu fahren ist damit weiter untersagt.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach will dagegen erneut eine Klage gegen das neue  Cannabis-Gesetz prüfen. Strenge Kontrollen zum Inkrafttreten seien generell geplant So entsteht im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine zentrale Kontrolleinheit (20 Cannabis-Kontrolleure) für die Erteilung von Erlaubnissen der Anbauvereinigungen und deren Kontrollen. Diese Kontrollen sollen anlassbezogen und regelmäßig restriktiv stattfinden, in Zusammenarbeit mit der Polizei.

Externe Links

Cannabis-Grenzwerte > Tagesschau
Unabhängige Expertengruppe legt Ergebnis zu THC-Grenzwert im Straßenverkehr vor > BDMV