Notfallmaßnahmen
Die folgenden Erste-Hilfe-Maßnahmen sind nur Richtlinien. Sie ersetzen keinen Notarzt, der in solchen Fällen unbedingt und so schnell wie möglich verständigt werden muss. Der Notarzt unterliegt generell der Schweigepflicht.
Notarzt rufen bzw. rufen lassen
Auch wenn Du meinst, die Situation im Griff zu haben; ein Notarzt ist ein ausgebildeter Mediziner, der bei sämtlichen Drogenvergiftungen die entsprechenden Gegenmaßnahmen einleiten und dem Betroffenen damit das Leben retten kann.
Suche Dir Hilfe
Wenn Du mit der Situation überforderst bist, scheue Dich nicht umstehende Personen oder Menschen in der Nähe auf Hilfe anzusprechen. Auch sie sind verpflichtet, dem Patienten Hilfe zu leisten.
Den Betroffenen an einen ruhigen Ort mit frischer Luft bringen
Das ist nötig, falls der Betroffene in einem Club oder Diskothek zusammenbricht. Dort ist die Luft (auch nach dem Rauchverbot) generell sehr stickig und die laute Musik wirkt auf den Patienten in seinem Zustand eher bedrohlich.
Lass den Betroffenen nicht allein
Bleibe immer bei dem Patienten und rede ihm gut und einfühlsam zu, damit er sich in Sicherheit fühlt und Ängste die vorhandenen Symptome nicht noch verstärken. Bei vielen Drogen spielen sich die Symptome (Halluzinationen, Ängste) im Kopf ab, sodass eine reale Bezugsperson sehr hilft. Bei Ängsten und Depressionen besteht Selbstmordgefahr. Vermeide ebenso Hektik und Unruhe. Das überträgt sich leicht auf den Betroffenen, was in seiner Situation von Nachteil ist.
Leiste Erste Hilfe
Ist der Betroffene überhitzt, hilft es, ihm kaltes Wasser über Gesicht und Körper zu schütten (keinen Eimer!) und frische Luft zuzufächeln. Ist der Patient bei Bewusstsein hilft hier auch viel Flüssigkeit. Jedoch sollte man nicht übertreiben und alkoholhaltige Getränke sind generell tabu.
Bei Bewusstlosigkeit
Bei Bewusst- oder Orientierungslosigkeit sollte die stabile Seitenlage angewandt werden. Diese sorgt dafür, dass der Betroffene nicht an seinem Erbrochenen erstickt. Eventuell Erbrochenes bei Bewusstlosen mit dem Finger aus Mund und Rachen entfernen.
Atmung und Herz
Ist der Patient bewusstlos, sollte die ABC-Regel (Atemwege freimachen, Beatmung, C=cor (engl. Herz) Herz- und Kreislaufstabilistaion) angewandt werden. Besteht ein Schock (aschgraue, kalte Arme und Beine, kaum tastbarer, schneller Puls (über 100 Schläge per Minute), oberflächliche, schnelle Atmung), muss der Patient in Rückenlage gebracht und die Beine hochgelegt werden. Bei Herzschock (gestaute Halsvenen) muss der Oberkörper erhöht gelagert werden.
Krampfanfälle
Bei Krampfanfällen, den Patienten, wenn möglich, auf eine weiche Unterlage legen und auskrampfen lassen. Unterlass es, dem Krampfenden einen Gummikeil etc. zwischen die Zähne zu schieben, wie man es oft in schlechten Filmen sieht. Auskrampfen lassen und dabei aufpassen, dass der Betroffene dabei nicht sich oder andere verletzt.
Herzstillstand
Bei Herzstillstand (plötzliche Bewusstlosigkeit, weite, lichtstarre Pupillen, Fehlen des Pulses, Schnappatmung, dann Atemstillstand) sofort mit der Herzmassage beginnen, keinesfalls zimperlich:
Der Vergiftete wird in Rückenlage gebracht. Mit einem Finger wird das Ende des Brustbeines ertastet. Nun geht man drei Fingerbreit nach oben (zwei Finger an den anderen Finger anlegen) und setzt an dieser Stelle die linke Hand mit der Handfläche nach unten auf das Brustbein. Die rechte Hand wir darüber gelegt. Man drückt dann fest und nicht zu zaghaft zirka ein Mal pro Sekunde kräftig nach unten.
Parallel zu der Herzmassage muss eine Mund- zu- Nase- Beatmung durchgeführt werden. Bei einem Helfer: abwechselnd 30 Stöße Herzmassage und zwei Mund-zu-Nase-Beatmungen. Bei zwei Helfern: pro Minute 60 Herzmassagen und zwölf Atemspenden
Verhalten gegenüber dem Notarzt
Wenn der Notarzt eintrifft, habe keine Scheu zu sagen, dass der Betroffene Drogen zu sich genommen hat. Sämtliche Mediziner unterliegen einer Schweigepflicht. Unterrichte den Notarzt deshalb darüber, was der Betroffene zu sich genommen hat, wieviel es war und zu welchem Zeitpunkt dies geschehen ist. Am besten ist es, wenn noch Reste der Droge vorhanden sind, denn diese können dem Notarzt zur Analyse mitgegeben werden.