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Cannabis-Konsum im Straßenverkehr: festgelegter Grenzwert gilt ab Sommer – Update

Drug Infopool Letztes Update: 05. Juli 2024
Foto: Foto: Pixabay / Diego Parra
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Der Bundestag beschloss am 6. Juni 2024 neue Regeln zu Cannabis im Straßenverkehr und folgt damit der Empfehlung der Expertenkommission. Am 5. Juli passierten die Gesetzesanpassungen den Bundesrat und treten nach der Verkündung ca. Ende August 2024 in Kraft.

„Wer allerdings Cannabis verschrieben bekommt und auch nur die ärztlich freigegebenen Mengen konsumiert, muss sich nicht um Grenzwerte sorgen. Denn diese gelten in diesem Fall nicht, so die Neuregelung. Wer also durch ärztliche Verschreibung bekifft ist, gilt somit von Amts wegen nicht als Verkehrsrisiko. So ganz logisch ist das alles nicht…“

Udo Vetter, lawblog

Der gesetzliche Wirkungsgrenzwert liegt nun bei 3,5 ng/ml THC Blutserum. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt. Ein Zuschlag für Messfehler ist da bereits eingerechnet.

Bei erstmaliger Überschreitung des grenzwertes droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Für Fahranfänger während der zweijährigen Führerschein-Probezeit und unter 21-Jährige gilt ein generelles Cannabis-Verbot, das mit 250 Euro geahndet wird.

Wer THC-Produkte ärztlich verschrieben bekommt, ist laut der Gesetzesänderung von den Grenzwerten ausgeschlossen.

Externe Links

Neue Cannabis-Grenzwerte beschlossen > Tagesschau
Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr > Bundestag
Neuer Grenzwert am Steuer > lawblog
Neue Grenzwerte zu Cannabis am Steuer gebilligt > Bundesrat