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Gericht urteilt: Drogenfahrt nicht immer strafbar

Drug Infopool Letztes Update: 16. Januar 2009
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Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, ist eine Fahrt unter Drogeneinfluss nicht in jedem Fall strafbar. Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken urteilt in einem Richterspruch (Beschluss vom 6.1.2009 ­ 1 Ss 178/08), dass selbst dann eine fahrlässige Tat ausgeschlossen ist, wenn zwischen Fahrt und dem Konsum der Drogen eine längere Zeit läge, sodass der Betroffene nicht mehr mit Nachwirkungen rechnen müsse.

Mit diesem grundlegenden Beschluss des Gerichts, wurde die Verurteilung eines Autofahrers aufgehoben, der wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verurteilt wurde. Bei einer Kontrolle überschritt die zulässige Menge im Blut den Grenzwert, nachdem er Cannabis konsumiert hatte. Hier macht er jedoch geltend, dass der letzte Cannabis-Konsum mindestens zwei Tage zurückliege.

Vor diesem Hintergrund sah das OLG die Verurteilung als voreilig an. Das verurteilende Amtsgericht müsse in einem neuen Verfahren diesen Angaben nachgehen und insbesondere mit Hilfe eines Sachverständigen klären lassen, ob der zulässige Grenzwert auch noch zwei Tagen nach dem Konsum überschritten sein kann.