Nacht-Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg
1909
Baden-Württemberg führt ab dem 1. März 2010 ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol ein. Diese Regelung gilt für den Freiverkauf während des Zeitraumes zwischen 22 und 5 Uhr an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten. Betreiber von Bars, Diskotheken etc. sind davon nicht betroffen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass „Getränke zum Mitnehmen“ ebenso untersagt sind. Darüber hinaus können die Regierungspräsidien weitere Ausnahmen (z.B. Stadtfeste etc.) zulassen.