Neue Verordnungen im Drogen-Eigenbedarf
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Das Land Nordrhein-Westfalen senkt die Eigenbedarfsgrenze von Cannabis von 10 auf 6 Gramm. Die Grenze bei allen anderen Drogen fällt weg, sodass nun auch Kleinstmengen von beispielsweise Amphetaminen, Heroin, Kokain etc. wieder strafbar sind.
Das Land Brandenburg legt den Eigenbedarf von rund 3 Konsumeinheiten jetzt auf exakt 6g fest.
Schleswig-Holstein hat sich kürzlich auch der 6g-Richtlinie angepasst und senkt die Menge des strafverfolgsfreien Eigenbedarfs von Cannabis von bisher 30g auf 6g.